
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil)
1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder
rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) mit seinen Mitgliedern.
Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn die MMA
Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) stimmt dem ausdrücklich in Schriftform zu. Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt,
wenn diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderungen übermittelt und das Mitglied nicht innerhalb eines Monats nach
Zugang der Neufassung schriftlich widerspricht.
2. Die Haus- und Trainingsordnung ist für alle Mitglieder des Sportstudios verbindlich.
3. Änderungen der Kurse und Kurszeiten behält sich die MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) vor. Darüber hinaus kann es,
insbesondere an den Wochenenden, aufgrund von Veranstaltungen (Turniere, Lehrgänge, Seminare) oder Reparatur- oder
Wartungsarbeiten zu Kursausfällen kommen. Das Mitglied hat dadurch keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder
Ersatzkurse.
4. Die Mitgliedschaft kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil)
zustande. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar.
5. Dem Mitglied wird gestattet entsprechend des jeweils aktuellen Kursplans, die von ihm gewählten Kurse, sowie Duschen und
Umkleideräume zu nutzen.
6. Bei Vertragsunterzeichnung wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € für Erwachsene ab 16 Jahren fällig. Diese ist
sofort in bar zu leisten.
7. In allen angegebenen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann
es zu entsprechenden Preiserhöhungen kommen.
8. Die Vertragslaufzeit beginnt grundsätzlich zum ersten des Monats der auf den Monat der Vertragsunterzeichnung folgt.
9. Das Mitglied hat jedoch die Möglichkeit, ab Unterzeichnung des Vertrages schon die im Vertrag gewählten Leistungen der MMA
Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) zu nutzen.
10. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, zum Ersten eines Kalendermonats fällig und wird, sofern nichts anderes vereinbart,
per Lastschriftverfahren von dem vom Mitglied angegebenen Bankkonto automatisch abgebucht. Gerät das Mitglied länger als
einen Monat in Zahlungsverzug, so ist MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) berechtigt ihre Leistungen bis zum
Beitragsausgleich einzustellen. Der Mitgliedsbeitrag muss ungeachtet dessen bis zum Ende der Vertragslaufzeit entrichtet werden.
Etwaige Mehrkosten aufgrund des Zahlungsverzuges und/oder Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen.
11. Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind dem MMA Akademie Karlsruhe
(Sebastian Heil) unverzüglich bekanntzugeben. Kosten zur Adressermittlung oder aufgrund von Rücklastschriften sind vom
Mitglied zu tragen, wenn das Mitglied versäumt seiner Mitteilungspflicht nachzukommen. Bei Rücklastschriften wird zusätzlich
eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20 € fällig.
12. Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Monatsende der ersten Vertragslaufzeit kündbar und zwar mit einer Frist von drei Monaten
vor Vertragsablauf. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag
um 12 Monate.
13. Das Recht auf außerordentliche Kündigung im Fall von gesundheitlichen Problemen, die durch einen Arzt attestiert werden, einem
Umzug, der eine größere Entfernung als 50 km zur Trainingsstätte verursacht oder einer Schwangerschaft, ist davon nicht
betroffen.
14. Das Mitglied hat den Anweisungen der Trainer und des Personals Folge zu leisten. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Zuwiderhandlung gegen solche Anweisungen, kann ein Hausverbot nach sich ziehen. Die Monatsbeiträge müssen dennoch
während der Vertragslaufzeit weiter entrichtet werden. Das Recht zu fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
15. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, wird keine Haftung durch die MMA Akademie
Karlsruhe (Sebastian Heil) übernommen. Das Zurverfügungstellen von Umkleideräumen und ggf. Schränken begründet keine
Haftung für dort abgestellte oder untergebrachte Wertgegenstände.
16. Die MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) haftet für Schäden, die während des Sportprogramms entstehen, ausschließlich bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
17. Leistungen durch die MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil), die aufgrund höherer Gewalt unmöglich werden, begründen
keinen Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz und/oder Ersatzkurse. (Zum Beispiel Auflagen des Gesundheits-oder
Ordnungsamtes).
18. Es dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente, die dem Mitglied nicht ärztlich verordnet wurden, mit ins Studio gebracht
werden. Zudem ist es verboten, Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit steigern und unter die Liste verbotener
Substanzen der World-Anti-Doping Agency fallen, im Studio einzunehmen oder entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben.
19. Das Mitglied bestätigt mit Unterzeichnung, dass es keine gesundheitlichen Probleme hat, welche die Ausübung der gewählten
Kurse beeinträchtigen könnten und dem Mitglied somit schädigen könnten.
20. Mit Unterschrift versichert das Mitglied, dass es die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich bei den Trainingskursen,
sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts des § 32 StGB einsetzen wird.
21. Verwendung von Fotos und Videos: mit der Unterschrift des Vertrages erkennt das Mitglied an, dass alle Fotos und Videos, die im
Rahmen der Kurse der MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) gemacht werden, vom Team der Akademie für Werbezwecke
oder Berichte an die Medien frei und ohne Vergütung genutzt werden dürfen. Das Mitglied erkennt jegliche Rechte an Bild und Ton
an die MMA Akademie Karlsruhe (Sebastian Heil) ab.
22. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
23. Wir behalten uns vor 0,50€ pro Dusche zu berechnen.
24. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages